Lothar Roos:
”Der Staat darf sich „nicht Zuständigkeiten aneignen, die den Menschen in seiner Freiheit und Verantwortlichkeit einschränken. Was der einzelne Bürger oder die jeweils kleinere Gemeinschaft selbst leisten kann, soll der Staat nicht an sich ziehen.“ – Mit diesen Worten ruft die Berliner Bischofskonferenz das „Subsidiaritätsprinzip“ in Erinnerung, seit der Enzyklika Quadragesimo anno (Nr. 79) als wichtigster gesellschaftspolitischer Grundsatz der kirchlichen Sozialverkündigung und zugleich des demokratischen Verfassungsstaates bekannt. “
Lothar Roos: Die Grundwerte der Demokratie und die Verantwortung des Christen, 1991, S. 8 der digitalen Version: https://www.ordosocialis.de/de/publikationen.